Am Mittwoch, dem 16. September 2026, verhandelt der Court of Appeals, das höchste Gericht des US-Bundesstaates New York, eine Frage, die auf den ersten Blick nach Verfahrenstechnik klingt und in Wirklichkeit über Beweismittel in einer unbekannten Zahl von Strafverfahren entscheidet: Darf ein Richter heute, nach der Legalisierung von Cannabis in New York, eine Fahrzeugdurchsuchung noch mit dem bloßen Cannabisgeruch rechtfertigen, wenn diese Durchsuchung 2020 stattfand, also vor der Legalisierung? Für deutsche Leser ist der Fall aus einem weiteren Grund interessant: Er zeigt, wie unterschiedlich zwei Rechtsordnungen mit derselben Übergangsphase umgehen, wenn ein Verbot fällt, aber die alten Fälle noch laufen.
Das Verfahren heißt People v Martin (Darnell M.) und trägt auf dem September-Kalender des Gerichts die Nummer 76. In der offiziellen Fallbeschreibung des Court of Appeals ist die Rechtsfrage in einem Satz zusammengefasst: ob Penal Law § 222.05 (3) (a), eingeführt durch den Marihuana Regulation and Taxation Act, auf eine nach Inkrafttreten des Gesetzes abgehaltene Beweisanhörung anzuwenden ist, die eine vor Inkrafttreten durchgeführte Durchsuchung betrifft. Hinter diesem Satz stehen ein 3:2-Beschluss eines Berufungsgerichts, eine gegenteilige Entscheidung eines zweiten Berufungsgerichts und eine Fußnote des höchsten Gerichts aus dem Jahr 2023, die die Frage bewusst offen gelassen hatte.
Warum die New Yorker Frage zum Cannabisgeruch bei Durchsuchungen über den Einzelfall hinausreicht
Ein halbes Jahrhundert lang war der Geruch von Cannabis eines der wirksamsten Werkzeuge der New Yorker Polizei. Seit der Entscheidung People v Chestnut von 1975 galt: Wenn ein geschulter Beamter Cannabis riecht, hat er einen hinreichenden Verdacht, das Fahrzeug und alle Insassen zu durchsuchen. Kein Durchsuchungsbeschluss, kein weiterer Anhaltspunkt, kein sichtbares Betäubungsmittel nötig. Fand sich bei der Durchsuchung dann eine Waffe, Kokain oder eine Feinwaage, war das Beweismittel verwertbar, weil die Durchsuchung rechtmäßig war.
Der Marihuana Regulation and Taxation Act, kurz MRTA, trat am 31. März 2021 in Kraft. Er legalisierte für Erwachsene ab 21 Jahren den Besitz von bis zu drei Unzen Cannabis (rund 85 Gramm) und 24 Gramm Konzentrat, und er schrieb zugleich die Beweisregeln für den Gerichtssaal um. Der Wortlaut von Penal Law § 222.05 bestimmt heute, dass in keinem Strafverfahren, ausdrücklich einschließlich der Anhörungen über den Ausschluss von Beweismitteln, eine Feststellung eines hinreichenden Tatverdachts allein auf den Geruch von Cannabis, den Geruch von verbranntem Cannabis oder den Besitz legaler Mengen gestützt werden darf. Die einzige Ausnahme sind Ermittlungen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, und selbst dann öffnet der Geruch von verbranntem Cannabis nicht die Teile eines Fahrzeugs, die der Fahrer nicht ohne Weiteres erreichen kann.
Für Durchsuchungen nach dem 31. März 2021 ist das unstreitig. Der Streit in Martin dreht sich um die Lücke dazwischen: Durchsuchungen, die am Tag ihrer Vornahme rechtmäßig waren, deren Beweismittel aber erst nach der Gesetzesänderung von einem Richter bewertet wurden.
Was am 30. September 2020 geschah
Der Sachverhalt, wie ihn die Entscheidung des Appellate Division, Third Department vom 26. Juni 2025 wiedergibt, ist unstreitig. Ein State Trooper hielt in Fort Ann, Washington County, einen weißen Volkswagen Jetta, Baujahr 2011, wegen zu stark getönter Scheiben an. Als der Fahrer das Fenster herunterließ, roch der Beamte Cannabis und ließ alle Insassen aussteigen. Bei der Durchsuchung der Personen fanden sich bei zwei von ihnen Cannabiszigaretten, darunter beim Beifahrer Darnell Martin. Im Kofferraum lag ein Rucksack mit einer Digitalwaage und einem weißen Pulver, das sich als Kokain erwies. Martin räumte ein, dass der Rucksack ihm gehörte.
Mehrheit und Minderheit des Berufungsgerichts sind sich einig, dass der Beamte an diesem Tag einen hinreichenden Verdacht hatte. Nach dem Recht von 2020 genügte der Geruch allein.
Entscheidend wurde der Zeitablauf. Die Anklage gegen Martin erging am 25. März 2021, sechs Tage bevor MRTA in Kraft trat. Seine Beweisanhörung, in der ein Richter prüft, ob Beweismittel rechtmäßig erlangt wurden, fand statt, als das neue Gesetz bereits galt. Martins Verteidiger argumentierte, das Gericht dürfe nun kraft Gesetzes keinen Tatverdacht mehr allein auf Geruch stützen. Das County Court von Washington County sah das anders: Die neue Vorschrift auf eine Durchsuchung von 2020 anzuwenden, wäre eine unzulässige Rückwirkung. Martin bekannte sich des Besitzes einer kontrollierten Substanz dritten Grades schuldig, wurde am 1. Oktober 2021 zu fünf Jahren Bewährung verurteilt und legte Berufung ein.
Wie das Third Department mit drei zu zwei Stimmen entschied
Das Berufungsgericht hob das Urteil auf. Richter Robert Lynch stützte die Mehrheitsmeinung auf den Wortlaut der Norm. § 222.05 (3) (a) ist im Präsens formuliert und nennt ausdrücklich Anträge auf Beweisausschluss nach Criminal Procedure Law 710.20. Nach Lesart der Mehrheit ist die Vorschrift damit eine Anweisung an das Gericht, was es heute feststellen darf, und keine Regel darüber, was ein Beamter 2020 tun durfte. Ein Gesetz wirkt nicht schon deshalb rückwirkend, weil die Ereignisse, auf die es angewendet wird, früher lagen; rückwirkend ist es nur, wenn es Rechte beseitigt, die eine Partei zum Zeitpunkt ihres Handelns hatte, oder nachträglich Haftung begründet. Die Staatsanwaltschaft, so die Mehrheit, hatte nie ein wohlerworbenes Recht darauf, ein Beweismittel auf einer Grundlage zuzulassen, die der Gesetzgeber inzwischen abgeschafft hat.
Die Mehrheit musste sich außerdem mit People v Pastrana auseinandersetzen. In dieser Entscheidung von 2023 hatte der Court of Appeals festgestellt, dass weder Text noch Entstehungsgeschichte des MRTA eine Absicht erkennen lassen, vor dem Inkrafttreten vorgenommene Durchsuchungen rückwirkend für unrechtmäßig zu erklären. Pastrana betraf aber eine Straßensperre in der Bronx im Jahr 2015 und eine Verurteilung, die 2018 rechtskräftig wurde, drei Jahre vor der Legalisierung; die Beweisanhörung hatte unter altem Recht stattgefunden. Das Gericht hielt in einer Fußnote ausdrücklich fest, dass die Konstellation einer Anhörung nach Inkrafttreten über eine Durchsuchung vor Inkrafttreten nicht Gegenstand der Entscheidung war. Die Mehrheit des Third Department las diese Fußnote als Einladung.
Richter John Egan Jr., dem sich Richter Mackey anschloss, widersprach. Die Minderheit sah in der Begrenzung der Beweismittel, mit denen ein Tatverdacht belegt werden kann, keine bloße Verfahrensfrage, sondern einen Eingriff in die materiellen Rechte der Parteien: Sie verändere faktisch den Maßstab, der zur Zeit der Durchsuchung galt, und könne der Anklage ihr Beweismaterial vollständig entziehen. Die Minderheit verwies zudem auf General Construction Law § 94, wonach laufende Verfahren nach einem aufgehobenen Gesetz so weitergeführt werden, als wäre es nicht aufgehoben, sofern der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt, und fand im MRTA keine solche Bestimmung. Die Geruchsregel ergebe nur deshalb Sinn, weil Besitz kein Verbrechen mehr sei; sie auf ein Verhalten von 2020 anzuwenden, als Besitz strafbar war, sei ein Kategorienfehler.
Das Ergebnis: Urteil aufgehoben, Schuldbekenntnis für unwirksam erklärt, Beweismittel ausgeschlossen. Die Zulassung der Revision zum Court of Appeals wurde am 18. August 2025 erteilt.
Das Second Department entschied in die andere Richtung
Vier Monate nach Martin befasste sich das Appellate Division, Second Department, zuständig unter anderem für Brooklyn, Queens und Long Island, in People v Fasoli mit derselben Frage und lehnte es ausdrücklich ab, dem Third Department zu folgen. Es übernahm die Argumentation der Martin-Minderheit und entschied, dass für die Anwendbarkeit von § 222.05 (3) das Datum der Durchsuchung maßgeblich ist, nicht das Datum der Anhörung.
Damit wenden zwei Berufungsgerichte desselben Bundesstaates dieselbe Norm gegensätzlich an, und Strafrichter kommen je nach Landesteil bei identischem Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Genau für solche Konflikte existiert der Court of Appeals. Der September-Kalender zeigt, dass das Gericht Martin mit einem zweiten Verfahren gekoppelt hat, People v Cheristin (Joshua), das dieselbe Beweisfrage neben einer Frage zum Rechtsmittelverzicht aufwirft.
Die Spaltung ist auch außerhalb New Yorks aufgefallen. Als der Supreme Court von Maryland in diesem Jahr in Cutchember v State eine eng verwandte Frage zu seiner eigenen Geruchsregel nach der Legalisierung entschied, arbeitete er Martin und Fasoli als konkurrierende Modelle durch, bevor er seinen eigenen Weg wählte.
Der deutsche Vergleich: Wenn ein Verbot fällt, aber die Akten noch offen sind
Deutschland hat dieselbe Übergangsphase erlebt, nur mit einer anderen rechtlichen Mechanik. Als das Konsumcannabisgesetz am 1. April 2024 in Kraft trat, war der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit nach § 3 KCanG plötzlich erlaubt, und Tausende Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz liefen noch. Anders als in New York musste kein Gericht darüber streiten, ob das neue Recht auf alte Fälle anzuwenden ist: § 2 Absatz 3 StGB schreibt seit jeher vor, dass bei einer Gesetzesänderung zwischen Tat und Entscheidung das mildeste Gesetz gilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob bereits am 12. April 2024, elf Tage nach Inkrafttreten, ein Urteil des Landgerichts München I auf und verwies den Fall zur Neubemessung der Strafe nach dem KCanG zurück (BayObLG, 206 StRR 122/24). Für bereits rechtskräftige Verurteilungen schuf Artikel 316p EGStGB eine Amnestieregelung, die noch nicht vollstreckte Strafen für nunmehr straffreies Verhalten erlassen hat. Die Folge war die vielfach beschriebene Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte, die Zehntausende Altakten neu prüfen mussten.
Der zweite Unterschied betrifft die Durchsuchung selbst. In den USA folgt aus einer rechtswidrigen Durchsuchung fast automatisch der Ausschluss der gefundenen Beweismittel, die sogenannte Exclusionary Rule. Genau deshalb ist die Frage in Martin so scharf: Wird die Geruchsregel angewendet, verschwindet das Kokain aus dem Verfahren. In Deutschland gibt es kein vergleichbares automatisches Beweisverwertungsverbot. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts führt ein Verstoß gegen die Vorschriften der Strafprozessordnung, etwa den Richtervorbehalt bei Durchsuchungen nach §§ 102 und 105 StPO, nur in Ausnahmefällen dazu, dass Beweismittel unverwertbar werden, in der Regel bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verstößen. Ein deutscher Darnell Martin könnte also die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung rügen, das Kokain bliebe aber mit hoher Wahrscheinlichkeit im Verfahren.
Der dritte Unterschied: Das KCanG enthält keine Geruchsregel. Es sagt nichts darüber, ob Cannabisgeruch im Auto einen Anfangsverdacht begründet. Da der Besitz kleiner Mengen erlaubt ist, muss ein Beamter heute Anhaltspunkte für strafbares Verhalten haben, etwa für Mengen oberhalb der Freigrenzen oder für Handel, bevor er ein Fahrzeug durchsucht; bei Gefahr im Verzug darf er das ohne richterlichen Beschluss. Wie die Gerichte diese Schwelle im Einzelfall ziehen, ist Sache der laufenden Rechtsprechung zum KCanG, nicht einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift wie in New York.
Was die möglichen Ausgänge bedeuten
Bestätigt der Court of Appeals das Third Department, gilt landesweit: Ein Richter, der nach dem 31. März 2021 entscheidet, darf einen Tatverdacht nicht allein auf Geruch stützen, gleichgültig wann die Durchsuchung stattfand. Angeklagte, deren Beweisanhörung noch aussteht oder deren Berufung noch läuft, könnten Beweismittel ausgeschlossen sehen, die nach altem Recht zugelassen worden wären. Wie viele Fälle das betrifft, ist unbekannt; das Zeitfenster schließt sich jedes Jahr weiter, weil die Verfahren aus der Zeit vor 2021 nach und nach rechtskräftig werden.
Hebt das Gericht die Entscheidung auf und folgt dem Second Department, ist das Datum der Durchsuchung maßgeblich. Eine Geruchsdurchsuchung von 2020 bleibt wirksam, das Beweismittel bleibt im Verfahren.
Denkbar ist auch eine engere Entscheidung, die am genauen Wortlaut hängt oder daran, ob die Anklage über den Geruch hinaus weitere Anhaltspunkte hatte. In Martin beruhte die Verdachtsfeststellung des County Court allein auf dem Geruch, weshalb das Third Department den Fall als sauberes Vehikel für die Rechtsfrage behandelte.
Was das Urteil in keinem Fall tun wird: Verurteilungen wiedereröffnen, die vor der Legalisierung rechtskräftig wurden. Diese Tür hat Pastrana 2023 geschlossen, und der Supreme Court der USA lehnte 2024 ab, den Fall zu überprüfen. Der New Yorker Cannabismarkt setzt inzwischen Milliarden Dollar pro Jahr um, und die Fortschrittsberichte des Bundesstaates führen Durchsetzungsmaßnahmen neben Umsatzzahlen auf. Die Strafjustiz arbeitet parallel dazu das Ende der Prohibition ab, Fall für Fall. Dass die Zustimmung zur Legalisierung in den USA nahe Rekordwerten liegt, ändert an dieser Aufgabe nichts.
Eine Entscheidung wird nicht am Verhandlungstag erwartet. Der Court of Appeals veröffentlicht seine schriftlichen Urteile üblicherweise Wochen oder Monate nach der mündlichen Verhandlung.
FAQ
Die mündliche Verhandlung ist laut dem veröffentlichten September-Kalender für Mittwoch, den 16. September 2026, angesetzt. Das Gericht entscheidet nicht in der Sitzung; eine schriftliche Entscheidung folgt in der Regel innerhalb einiger Wochen bis Monate. Der Kalender kann sich ändern; verbindliche Auskunft gibt die Geschäftsstelle des Gerichts.
Seit dem 31. März 2021 bestimmt Penal Law § 222.05 (3), dass in einem Strafverfahren, einschließlich der Anhörung über den Beweisausschluss, ein Tatverdacht nicht allein auf den Geruch von Cannabis, den Geruch von verbranntem Cannabis oder den Besitz erlaubter Mengen gestützt werden darf. Ausgenommen sind Ermittlungen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, wobei auch dort der Geruch von verbranntem Cannabis keine Durchsuchung der für den Fahrer nicht erreichbaren Fahrzeugbereiche rechtfertigt. Ob diese Regel auf Durchsuchungen vor dem 31. März 2021 anzuwenden ist, die erst danach gerichtlich geprüft werden, ist die Frage in Martin.
Anders in zwei Punkten. Erstens gilt in Deutschland nach § 2 Absatz 3 StGB bei einer Gesetzesänderung zwischen Tat und Urteil automatisch das mildere Gesetz; über die Anwendung des KCanG auf laufende Altverfahren musste deshalb nicht gestritten werden, und für rechtskräftige Fälle schuf Artikel 316p EGStGB eine Amnestie. Zweitens kennt das deutsche Strafprozessrecht keine automatische Unverwertbarkeit von Beweismitteln aus einer fehlerhaften Durchsuchung; ein Beweisverwertungsverbot kommt nur bei schwerwiegenden Verstößen in Betracht. Das KCanG selbst enthält keine Regel zum Cannabisgeruch als Durchsuchungsanlass; ob ein Anfangsverdacht vorliegt, beurteilen die Gerichte nach den allgemeinen Vorschriften der Strafprozessordnung. Wer in Deutschland von einer Durchsuchung betroffen ist, sollte sich an eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger wenden.
Die Mehrheit des Third Department las § 222.05 (3) (a) als im Präsens formulierte Anweisung an die Gerichte, welche Beweismittel eine Verdachtsfeststellung tragen dürfen; sie gilt demnach für jede Anhörung nach dem Inkrafttreten. Die Minderheit des Third Department und das Second Department in People v Fasoli lasen dieselbe Norm als materielle Änderung, die den zur Zeit der Durchsuchung geltenden Maßstab rückwirkend verschieben würde; maßgeblich ist demnach das Datum der Durchsuchung. Beide Lesarten lassen sich auf den Wortlaut stützen, weshalb der Court of Appeals den Fall angenommen hat.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und gibt den öffentlich zugänglichen Verfahrensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Gerichtskalender, Gesetzesvorschriften und Rechtsprechung ändern sich; die Darstellung von People v Martin, People v Pastrana, People v Fasoli, Penal Law § 222.05, des Konsumcannabisgesetzes und der Strafprozessordnung ist eine journalistische Zusammenfassung und ersetzt weder die Lektüre der Originaldokumente noch die Beratung durch eine in der jeweiligen Rechtsordnung zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Cannabis bleibt in den USA auf Bundesebene eine kontrollierte Substanz, unabhängig von der Rechtslage in einzelnen Bundesstaaten. In Deutschland ist der Umgang mit Cannabis nur in den Grenzen des KCanG und des MedCanG erlaubt; Verstöße bleiben strafbar. Wer von einem Strafverfahren oder einer Durchsuchung betroffen ist, sollte eine qualifizierte Strafverteidigerin oder einen qualifizierten Strafverteidiger konsultieren.