Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren ein bemerkenswert genaues Regelwerk für Cannabis gegeben. Medizinisches Cannabis kommt aus der Apotheke, unterliegt pharmazeutischen Qualitätsstandards, wird chargenweise geprüft und ärztlich verordnet. Ein paar Klicks daneben, im Onlineshop oder im Drogerieregal, steht ein braunes Fläschchen mit der Aufschrift „10 % CBD“ — und für das gilt praktisch nichts davon. Eine tschechische Arbeitsgruppe hat jetzt nachgemessen, was in solchen Flaschen tatsächlich drin ist. Das Ergebnis ist unangenehm.
Die Untersuchung mit dem Titel Poorly labeled CBD and related cannabinoid oils marketed in Europe: a hidden risk for consumers? Insights from a long-term study erschien am 18. August 2026 in der Fachzeitschrift Analytical and Bioanalytical Chemistry. Zuzana Binova, Frantisek Benes, Jana Hajslova und Kolleginnen und Kollegen der Universität für Chemie und Technologie Prag haben über rund zehn Jahre hinweg 186 handelsübliche Cannabinoid-Öle vom europäischen Markt gesammelt und mit UHPLC-HRMS analysiert — einem Verfahren, das Moleküle voneinander trennen kann, die sich nur durch die Position einer einzigen Doppelbindung unterscheiden. Genau diese Genauigkeit erweist sich hier als entscheidend.
Das Wichtigste in Kürze
- Von den Ölen mit CBD-Angabe enthielten 49 Prozent (86 von 181) nicht die deklarierte Menge — teils deutlich weniger, teils deutlich mehr.
- Mehrere Proben enthielten psychotrope THC-Isomere, auf die in der Routineanalytik kaum jemand prüft: cis-Δ9-THC, Δ8-THC und Δ10-THC neben dem bekannten trans-Δ9-THC.
- In einem als „Vollspektrum“ vermarkteten Öl fand sich Hexahydrocannabinol (HHC) — ein halbsynthetisches Cannabinoid, dessen Handel in Deutschland seit dem 27. Juni 2024 nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten ist.
- Legt man die von der EFSA festgelegte akute Referenzdosis von 1 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht für Δ9- und Δ8-THC zusammen zugrunde, würde sie bei 39 Prozent der Produkte (72 von 186) allein durch die vom Hersteller empfohlene Dosierung überschritten.
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) waren in ausnahmslos jeder Probe nachweisbar, bei 54 Prozent (101 von 186) oberhalb der EU-Höchstgehalte für ölbasierte Nahrungsergänzungsmittel.
- Aus dem Muster der Neben-Cannabinoide konnten die Forschenden rekonstruieren, welche Art von CBD-Rohstoff jeweils verarbeitet wurde — ein forensisches Werkzeug, das in der Marktüberwachung bislang keine Rolle spielt.
Warum ausgerechnet die Milligrammzahl das Verkaufsargument ist
In Deutschland gibt es für CBD-Produkte eine Besonderheit, die diesen Befund erst richtig brisant macht: Werbung mit gesundheitlicher Wirkung ist untersagt. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Heilversprechen für Produkte, die keine zugelassenen Arzneimittel sind, und das Lebensmittelrecht lässt gesundheitsbezogene Angaben nur zu, wenn sie zugelassen sind — was für CBD nicht der Fall ist (mehr zur Rechtslage von CBD in Deutschland in unserem Leitfaden).
Ein Händler darf also nicht schreiben, wofür sein Öl angeblich gut sein soll. Übrig bleibt genau eine Zahl, mit der er sich vom Wettbewerb absetzen kann: der Prozent- oder Milligrammwert auf dem Etikett. Höher gleich besser, höher gleich teurer. Wenn dann bei der Hälfte der Produkte genau diese Zahl nicht stimmt, ist die einzige verbliebene Vergleichsgröße des Marktes wertlos geworden.
Wichtig ist dabei, dass die Abweichungen in beide Richtungen gehen. Unterdosierte Öle kosten Geld für nichts. Überdosierte sind der interessantere Fall, denn CBD ist keineswegs pharmakologisch neutral: Es greift in Leberenzyme ein, die eine ganze Reihe gängiger Medikamente abbauen. Genau deshalb tut sich die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde so schwer damit, CBD als Lebensmittelzutat freizugeben.
Die Rechtslücke, durch die das Öl fällt
CBD-Extrakte gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und benötigen vor dem Verkauf eine Zulassung. Erteilt wurde bisher keine, die Sicherheitsbewertung liegt wegen Datenlücken auf Eis. Die praktische Folge ist bekannt: CBD-Öle werden in Deutschland häufig gar nicht als Lebensmittel, sondern als Aroma-, Duft- oder Kosmetikprodukt in den Verkehr gebracht — als etwas, das man laut Deklaration eigentlich nicht schlucken soll, aber offensichtlich tropfenweise schluckt.
Damit landet ein Produkt, das wie ein Nahrungsergänzungsmittel benutzt wird, außerhalb des Regelwerks, das für Nahrungsergänzungsmittel gilt — inklusive der Höchstgehalte für Schadstoffe. Dass diese Konstruktion europaweit unterschiedlich gehandhabt wird, ist inzwischen gut dokumentiert; wie stark sich die Rechtslage schon zwischen benachbarten EU-Staaten unterscheidet, zeigt unser Ländervergleich zur CBD-Regulierung in Europa. Für die Verbraucherin am Regal ist das Ergebnis in jedem Fall dasselbe: Sie hält ein Produkt in der Hand, das legal verkauft werden darf und für die auf dem Etikett empfohlene Dosis nie bewertet wurde.
Das Isomer-Problem: THC, das die üblichen Tests nicht sehen
An dieser Stelle wird die Chemie für die Aufsichtsbehörden richtig unangenehm.
Wenn Behörden ein Hanfprodukt auf THC prüfen, suchen sie fast immer nach einem einzigen Molekül: trans-Δ9-Tetrahydrocannabinol. THC hat allerdings strukturelle Verwandte. Verschiebt man die Doppelbindung im Ring um eine Position, entsteht Δ8-THC. Noch eine Position weiter ergibt Δ10-THC. Kippt man die räumliche Anordnung, erhält man cis-Δ9-THC. Alle diese Verbindungen wirken in unterschiedlichem Maß psychotrop. Und keine davon wird zuverlässig von einer Methode erfasst, die auf trans-Δ9-THC ausgelegt ist.
Das Prager Team fand alle drei selten kontrollierten Isomere in Handelsware. Das ist deshalb bemerkenswert, weil diese Stoffe in nennenswerter Menge nicht aus der Pflanze stammen. Sie entstehen, wenn CBD chemisch umgewandelt wird — absichtlich im Labor oder unbeabsichtigt, wenn saure Extraktionsbedingungen oder Hitze das Molekül in ein Gemisch von THC-Isomeren zerlegen. In beiden Fällen kauft der Kunde eine psychoaktive Mischung, die auf dem Etikett nicht auftaucht und die die Routinekontrolle gar nicht sucht.
Die HHC-Flasche
Ein Befund verdient einen eigenen Absatz. In einem Produkt, das als Vollspektrum-Öl vermarktet wurde, wiesen die Forschenden Hexahydrocannabinol nach.
HHC entsteht durch Hydrierung von THC — man fügt dem Molekül Wasserstoffatome hinzu, was es chemisch deutlich stabiler macht. Es wirkt berauschend. Ab etwa 2022 tauchte es in europäischen Onlineshops und Kiosken auf, gerade weil es in keiner Betäubungsmittelliste stand. In Deutschland endete diese Phase mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat: Herstellung, Handel und Einfuhr von HHC und seinen Derivaten sind seither strafbar, der bloße Besitz zum Eigenkonsum ist im NpSG dagegen nicht mit Strafe bewehrt.
In nennenswerten Mengen in Hanf vorkommen tut HHC nicht. Wer es in einem Öl findet, das als natürliches Vollspektrum-Produkt verkauft wird, hat es entweder mit einer bewussten Beimischung oder mit einem Rohstoff undeklarierter synthetischer Herkunft zu tun. Ein Einzelfund unter 186 Proben ist keine Epidemie — aber er belegt, dass dieser Weg in einem real verkauften Produkt existiert.
Der EFSA-Grenzwert und was er tatsächlich bedeutet
Die zitierfreudigste Zahl der Studie — 39 Prozent der Produkte überschreiten bei bestimmungsgemäßer Anwendung einen Sicherheitswert — muss sauber eingeordnet werden, sonst wird sie falsch gelesen.
Gemeint ist eine akute Referenzdosis (ARfD) von einem Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht, die die EFSA für die kombinierte Aufnahme von Δ9- und Δ8-THC abgeleitet hat. Für einen 70 Kilogramm schweren Erwachsenen sind das rund 70 Mikrogramm pro Tag. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung arbeitet seit Jahren mit einer akuten Referenzdosis in derselben Größenordnung und hat wiederholt darauf hingewiesen, dass hanfhaltige Lebensmittel sie überschreiten können.
Eine ARfD zu überschreiten bedeutet nicht, vergiftet zu werden. Solche Werte sind bewusst konservativ abgeleitet, mit erheblichen Sicherheitsabständen zu jenem Bereich, in dem tatsächlich Effekte beobachtet wurden. Bemerkenswert ist der Anteil: 72 von 186 Ölen — und zwar dann, wenn Konsumentinnen und Konsumenten exakt das tun, was der Hersteller ihnen auf der Packung empfiehlt.
Der Schadstoff, nach dem niemand gesucht hat
Der zweite Teil der Studie hat mit Cannabinoiden nichts zu tun und ist möglicherweise der folgenreichere.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen überall dort, wo organisches Material verbrannt oder stark erhitzt wird — in Abgasen, in gegrilltem Fleisch, in geräuchertem Fisch, und in Pflanzenmaterial, das mit heißer Luft getrocknet wurde. Mehrere von ihnen, allen voran Benzo[a]pyren, sind von der Internationalen Krebsforschungsagentur als krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Die EU setzt in der Verordnung (EU) 2023/915 Höchstgehalte für PAK in Lebensmitteln, ölbasierte Nahrungsergänzungsmittel eingeschlossen.
Nachweisbar waren PAK in allen 186 Proben. In 101 davon — 54 Prozent — lagen sie über den EU-Höchstgehalten.
Die wahrscheinliche Ursache ist banal und deshalb schwer abzustellen: Hanf wird häufig mit direkt befeuerter Warmluft getrocknet, und PAK aus den Verbrennungsgasen schlagen sich auf dem Pflanzenmaterial nieder. Die Extraktion konzentriert sie dann gemeinsam mit den Cannabinoiden im Öl auf. Das ist ein Verfahrensproblem, kein Betrugsproblem — und es entgeht jeder Prüfung, die nur CBD und THC misst. Dass Belastungen dieser Art in einer Pflanze auftreten können, die makellos aussieht und einen tadellosen Cannabinoid-Report liefert, hat zuletzt auch die Forschung zu Schwermetallen in Cannabisblüten gezeigt.
Kein rein europäisches Versagen
Es wäre bequem, das als Folge der europäischen Regulierungsblockade abzutun. Auch streng lizenzierte Märkte mit gesetzlich vorgeschriebener Laborprüfung bekommen die Lücke zwischen Etikett und Inhalt nicht zu. Im US-Bundesstaat Massachusetts hat die Aufsichtsbehörde kürzlich anonym Produkte aus den Verkaufsregalen gekauft und nachtesten lassen; ein Teil davon fiel durch, wie unsere Analyse der Stichprobe zum THC-Gehalt auf dem Etikett zeigt. Der Unterschied liegt nicht im Ergebnis, sondern im Verfahren: Dort existiert überhaupt eine Behörde, die einkaufen geht. Für den europäischen CBD-Markt gibt es dieses Instrument in der Breite bislang nicht.
Was die Studie nicht zeigt
Eine ehrliche Lektüre verlangt, die Grenzen zu benennen.
Die 186 Öle sind keine repräsentative Zufallsstichprobe des europäischen Marktes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie wurden über etwa ein Jahrzehnt hinweg zusammengetragen, ältere Produkte aus der am wenigsten regulierten Phase mischen sich also mit jüngeren. Die Zusammenfassung schlüsselt die Fehlerquoten nicht nach Jahren auf — ob sich die Deklarationsqualität verbessert, verschlechtert oder nicht verändert hat, lässt sich aus diesen Angaben nicht sagen. Gut möglich, dass die schlimmsten Fälle überproportional aus den frühen Jahren stammen.
Marken werden nicht genannt, als Einkaufshilfe taugt die Arbeit also nicht. Und sie misst Chemie, keine gesundheitlichen Folgen: Es wurde niemand krank, weil niemand untersucht wurde. Das ist eine analytische Marktstudie, keine klinische oder epidemiologische Untersuchung. Sie belegt Exposition, nicht Schaden.
Belastbar belegt sie allerdings, dass jemand, der in Deutschland vor einem Regal mit CBD-Ölen steht, keine verlässliche Möglichkeit hat zu erfahren, was in der Flasche ist. In einer Produktkategorie, die fast ausschließlich mit Reinheit und Natürlichkeit beworben wird, ist genau das der eigentliche Befund.
Häufige Fragen
Nein. Die Studie misst keine gesundheitlichen Folgen und untersucht niemanden, der krank geworden wäre. Sie zeigt, dass der Inhalt eines großen Teils der Handelsware von der Etikettenangabe abweicht und dass eine erhebliche Minderheit Schadstoffe oder psychotrope Verbindungen oberhalb konservativer Grenzwerte enthält. Das Risiko besteht in unbekannter Exposition, nicht in nachgewiesener Schädigung — wobei genau diese Unbekanntheit das ist, was Lebensmittelsicherheitsrecht eigentlich verhindern soll.
Die einzige belastbare Antwort ist ein Analysenzertifikat eines unabhängigen, akkreditierten Labors, möglichst chargenbezogen und aktuell. Ein brauchbares Zertifikat weist den Gesamt-THC-Gehalt aus — nicht nur trans-Δ9-THC — und deckt Schadstoffe wie Schwermetalle, Lösungsmittelrückstände und idealerweise PAK mit ab. Zu beachten ist, dass diese Studie Probleme gefunden hat, die ein übliches Cannabinoid-Panel gar nicht erfassen würde. Ein sauberes Zertifikat ist also ein Mindeststandard, keine Garantie.
CBD-Extrakte gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und dürfen ohne Zulassung nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden; eine solche Zulassung wurde bisher nicht erteilt. Deshalb erscheinen viele CBD-Öle als Aroma- oder Kosmetikprodukte auf dem Markt. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind nach dem Heilmittelwerbegesetz und dem Lebensmittelrecht unzulässig. Cannabis als Medizin folgt seit April 2024 einem völlig getrennten Regelwerk aus Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz, mit Verschreibung und Apothekenpflicht. Produkte mit HHC fallen seit dem 27. Juni 2024 unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Weil es aus der Pflanze nicht dorthin gelangen kann. HHC wird durch chemische Umwandlung von THC hergestellt. Wer es in einem als natürliches Vollspektrum-Extrakt verkauften Öl findet, hat es entweder mit einer bewussten Beimischung oder mit einem Rohstoff undeklarierter Herkunft zu tun. Für jemanden, der CBD ausdrücklich gewählt hat, weil es nicht berauscht — weil er Auto fährt, arbeitet oder mit Drogentests rechnen muss —, ist das ein ganz anderes Produkt als das erwartete.
Haftungsausschluss
Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und der wissenschaftsjournalistischen Einordnung. Er fasst die Ergebnisse einer analytisch-chemischen Fachpublikation zusammen und stellt weder eine medizinische, rechtliche noch ernährungsbezogene Beratung dar. Es werden keine Aussagen über die Eignung von CBD oder anderen Cannabinoiden zur Vorbeugung, Linderung oder Behandlung von Krankheiten getroffen, und es wird keine Empfehlung für oder gegen ein bestimmtes Produkt ausgesprochen. Die rechtliche Einordnung cannabinoidhaltiger Erzeugnisse unterscheidet sich zwischen den EU-Mitgliedstaaten erheblich und ändert sich laufend. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Apotheke, insbesondere wenn Sie regelmäßig Arzneimittel einnehmen, schwanger sind oder stillen.