Das CBD-Öl, das in deutschen Drogerien, Apotheken und Onlineshops im Regal steht, ist als Lebensmittel gar nicht zugelassen. Fährt man damit nach Italien, kann dieselbe Hanfblüte inzwischen unter das Betäubungsmittelrecht fallen. In Finnland gilt das Präparat womöglich als Arzneimittel, das man ohne Rezept nicht einmal einführen darf. Gleiche Pflanze, gleicher Wirkstoff, gleiche Europäische Union — drei völlig verschiedene Antworten. Eine neue Übersichtsarbeit hat diese Antworten erstmals systematisch nebeneinandergelegt, und Deutschland steht darin an einer Stelle, die viele überraschen dürfte: als das Land, das die Medizin am weitesten gebracht hat und beim Konsumprodukt am strengsten ist.
Erschienen ist die Analyse Anfang August 2026 im Journal of Clinical Medicine. Ein Team der Universität Split um die Apothekerin Ana Batinic und die Toxikologin Davorka Sutlovic hat dafür Regulierung, Marktverfügbarkeit und klinischen Einsatz von CBD in neun Ländern verglichen — Kroatien, Deutschland, die Niederlande, Slowenien, Italien, Frankreich und Finnland, dazu Kanada und Australien als internationale Referenzmodelle. Grundlage waren Recherchen in PubMed, Scopus und Web of Science, ergänzt um Dokumente von EMA, EFSA, EU-Kommission und den nationalen Behörden. Das Fazit der Autoren ist unbequem: Der Verkaufsregal-Boom ist der medizinischen Versorgung praktisch überall davongelaufen.
Die wichtigsten Erkenntnisse
CBD lässt sich in fast ganz Europa problemlos kaufen und nur schwer verordnen. Für dasselbe Produkt gelten je nach Grenze völlig unterschiedliche Einstufungen — Lebensmittel, Kosmetikum, Arzneimittel oder Betäubungsmittel. Deutschland und die Niederlande haben laut Übersichtsarbeit die am weitesten entwickelten Systeme für medizinisches Cannabis, wobei Deutschland als einziges Land eine echte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung kennt. Finnland stuft CBD-Zubereitungen im Regelfall als Arzneimittel ein und hält den Markt damit klein, Italien hat 2025 überraschend nachgeschärft, Frankreich hat den größten Verbrauchermarkt und den engsten medizinischen Zugang. In Kroatien, dem Ausgangspunkt der Studie, sind die Regale voll, die Kliniken zurückhaltend, und über 80 Prozent der befragten Ärzte und Apotheker wünschen sich zuerst eine ordentliche Fortbildung. Europaweit zugelassen ist genau ein gereinigtes CBD-Arzneimittel, und zwar für seltene, schwere Epilepsieformen und tuberöse Sklerose. Alles andere im Regal ist ein Konsumprodukt, das nie nach Arzneimittelmaßstäben geprüft wurde. Und weil es sich um eine narrative Übersichtsarbeit über Rechtslagen handelt, sagt sie nichts darüber aus, ob CBD wirkt — nur darüber, wer im Fall der Fälle Zugang bekommt.
Warum dieselbe Substanz überall etwas anderes ist
Nutzhanf und Marihuana sind botanisch dieselbe Art, Cannabis sativa L. Es gibt keinen Unterschied in der Pflanze, nur einen im Gesetz, und der verläuft üblicherweise bei 0,3 Prozent THC in der Trockenmasse. Darunter ist es eine Nutzpflanze. Darüber ein Betäubungsmittel.
THC ist der Stoff, der berauscht: Er dockt an Rezeptoren an, die im zentralen Nervensystem dicht gesät sind und Stimmung, Gedächtnis, Appetit, Schmerzempfinden und Bewegung mitregeln. CBD bindet an genau diese Rezeptoren kaum — deshalb macht es nicht high, und deshalb streiten Behörden seit Jahren, in welche Schublade es gehört (mehr zur Rechtslage von CBD in Deutschland in unserem Leitfaden). Die Pflanze bildet über 150 weitere Cannabinoide, von denen die meisten kaum erforscht sind.
Aus dieser Unschärfe folgt das ganze Durcheinander. Ein CBD-Produkt kann plausibel als Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetikum, Tabakerzeugnis oder Betäubungsmittel eingeordnet werden, und die Staaten haben sich unterschiedlich entschieden. Über 1.200 Studien zu CBD sind inzwischen im US-Register ClinicalTrials.gov eingetragen, das Wirkspektrum reicht in der Forschung von krampflösend über angstlösend bis entzündungshemmend. Die Autoren bleiben hier bewusst nüchtern: Belastbare klinische Evidenz existiert nur für eine Handvoll Anwendungen. Wie schmal dieser Sockel tatsächlich ist, zeigte zuletzt eine Auswertung von fast 4.000 Studien zu CBD bei neurologischen Erkrankungen, bei der am Ende genau eine Indikation übrig blieb.
Deutschland: das Modell, an dem sich der Rest misst
In der Ländertabelle der Studie steht Deutschland dort, wo andere hinwollen. Medizinisches Cannabis ist seit 2017 verordnungsfähig. Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 wurde Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und im Medizinal-Cannabisgesetz separat geregelt. Parallel dazu dürfen Erwachsene seither 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm zu Hause besitzen sowie bis zu drei Pflanzen anbauen.
Für Patientinnen und Patienten zählt aber nicht die Eigenanbau-Regel, sondern der Apparat darunter. Ärzte können Cannabisblüten, Extrakte und Rezepturarzneimittel verordnen, wenn schwer kranke Menschen mit den Standardtherapien nicht zurechtkommen — typischerweise bei chronischen Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, Übelkeit unter Chemotherapie und therapieresistenten Epilepsien. Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten nach vorheriger Genehmigung übernehmen. Und die Apotheken sind kein Durchlauferhitzer, sondern Teil der Therapie: Sie stellen Rezepturen nach DAC/NRF-Standards her, prüfen die Verordnung, beraten, überwachen Nebenwirkungen. Genau diese Kombination — Verfügbarkeit, ärztliche Steuerung, Erstattung, pharmazeutische Qualitätssicherung — ist es, die Deutschland in der Übersichtsarbeit zur Referenz macht. Nebenbei erwähnen die Autoren, dass ein großer Teil des hier verwendeten Medizinalcannabis weiterhin importiert wird, unter anderem aus den Niederlanden, Kanada und Portugal.
Der deutsche Widerspruch: volle Regale, keine Zulassung
Und dann kommt die Stelle, an der Deutschland plötzlich zu den strengen Ländern gehört. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung sind CBD-haltige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel auf dem deutschen Markt derzeit nicht verkehrsfähig. Das Novel-Food-Verfahren für CBD-Produkte ruht, weil die Sicherheitsdaten nicht ausreichen.
Der rechtliche Hintergrund ist EU-Recht: Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, brauchen vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsbewertung und eine Zulassung. Cannabisextrakte und cannabinoidhaltige Erzeugnisse gelten laut Novel-Food-Katalog der EU-Kommission genau als solche neuartigen Lebensmittel — einschließlich synthetisch hergestellter Cannabinoide. Seit 2018 sind 194 Anträge eingegangen. Zugelassen ist bis heute keiner.
Wer in Deutschland CBD verkauft, bewegt sich damit in einer Grauzone, die von der Aufmachung abhängt: Kosmetika sind unter den EU-Vorgaben verkehrsfähig, Öle und Kapseln werden häufig als Aromaprodukte deklariert, und sobald jemand eine gesundheitsbezogene Wirkung verspricht, greift zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz, das Heilversprechen für nicht zugelassene Produkte untersagt. Für Verbraucher heißt das etwas Unangenehmes: Das Produkt in der Hand darf verkauft werden und ist trotzdem für die auf dem Etikett angegebene Dosierung nie bewertet worden. Zugelassen als Arzneimittel mit gereinigtem CBD ist in Deutschland allein Epidyolex; hinzu kommt Sativex mit THC und CBD im Verhältnis von etwa eins zu eins gegen MS-bedingte Spastik.
Die Niederlande: staatlich kontrolliert, aber selbst bezahlt
Das niederländische System kommt vom anderen Ende. Eine Regierungsstelle lizenziert die Produzenten, kauft deren gesamte Ernte auf und verteilt standardisierte Produkte an die Apotheken — derzeit fünf Sorten, von einer THC-starken mit rund 22 Prozent bis zu einer CBD-dominanten mit unter einem Prozent THC. Wer dort behandelt wird, bekommt jedes Mal dieselbe Zusammensetzung, und genau das braucht eine medizinische Anwendung.
Der Haken ist das Geld: Die Kosten tragen die Patienten in den Niederlanden meist selbst, während sie in Deutschland unter Voraussetzungen erstattet werden. Beim Konsumprodukt sind die Niederlande dafür strenger, als ihr Ruf vermuten lässt — CBD-Erzeugnisse werden nur bis zu einem THC-Gehalt von 0,05 Prozent geduldet, einer der niedrigsten Schwellenwerte Europas.
Wo es enger wird: Finnland, Italien, Slowenien
Finnland ist das restriktivste Modell der Untersuchung. Die Arzneimittelbehörde Fimea stuft CBD-Zubereitungen im Regelfall als Arzneimittel ein und entscheidet im Einzelfall; die Einfuhr ohne Rezept kann damit unzulässig sein. Medizinalhanf gibt es nur über ein Sondergenehmigungsverfahren, Rezepturherstellung in Apotheken ist nicht üblich. Die Autoren wägen fair ab: Schlecht charakterisierte Produkte bleiben so draußen, Patienten mit möglichem Nutzen aber ebenfalls.
Italien ist die eigentliche Überraschung. Das Land hat ein funktionierendes System für Medizinalcannabis samt staatlicher Produktion und Apothekenrezepturen — und ging 2025 beim Konsumprodukt in die Gegenrichtung. Das Decreto-Legge Nr. 48/2025 unterstellt Nutzhanfblüten unabhängig vom THC-Gehalt dem Betäubungsmittelrecht, oral eingenommenes CBD ist praktisch auf den pharmazeutischen Verschreibungsweg beschränkt. Juristen halten dagegen, dass der Europäische Gerichtshof 2020 entschieden hat, dass Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestelltes CBD aus einem anderen Mitgliedstaat nicht ohne verhältnismäßige Gesundheitsgründe vom Markt fernhalten dürfen. Slowenien wiederum hat 2025 mit dem ZKMZN erstmals ein eigenes Gesetz für Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken geschaffen — ein Rahmen, dessen Umsetzung noch bevorsteht.
Frankreich und Kroatien: viel Markt, wenig Medizin
Frankreich ist Italiens Spiegelbild. Der Verbrauchermarkt gehört zu den größten Europas, rund jeder zehnte Erwachsene hat laut einer nationalen Befragung schon CBD probiert. Der medizinische Zugang bleibt dagegen eng. Aus Frankreich stammt auch das Urteil, das den Kontinent geprägt hat: Im Kanavape-Verfahren entschied der EuGH, dass aus der ganzen Pflanze legal gewonnenes CBD kein Suchtstoff im Sinne des UN-Übereinkommens von 1961 ist, sofern es nicht psychotrop wirkt. Als Paris später CBD-reiche Blüten verbieten wollte, setzte der Conseil d’État das Verbot als unverhältnismäßig aus. Beendet ist das Hin und Her damit nicht, wie das jüngste Vorgehen gegen essbare CBD-Produkte zeigt — welche Regeln in Europa gerade wo gelten, lässt sich am schnellsten im Ländervergleich der europäischen Cannabis-Gesetze nachschlagen.
Kroatien ist der Fall, um den herum die Studie gebaut wurde, und er wirkt wie das europäische Problem im Kleinformat. CBD-Öle, Kapseln und Kosmetik sind überall erhältlich. Erstattet wird allein Epidyolex, und zwar streng begrenzt: ab zwei Jahren, bei Lennox-Gastaut-Syndrom, Dravet-Syndrom in Kombination mit Clobazam oder tuberöser Sklerose, wenn mindestens zwei geeignete Antiepileptika die Anfälle nicht kontrolliert haben, mit Freigabe durch die Arzneimittelkommission des Krankenhauses. Dazwischen klafft eine Lücke: Umfragen unter kroatischen Ärzten, Apothekern und Studierenden zeigen grundsätzlich positive Einstellungen, zugleich erhebliche Wissenslücken zu Wirkung, Sicherheit und Rechtsstatus — mehr als 80 Prozent wünschen sich zusätzliche Fortbildung. Genau hier liegt der Unterschied zu Deutschland: Nicht das Gesetz fehlt, sondern die Anleitung.
Legal heißt nicht umgesetzt: Kanada und Australien
Kanada hat 2018 medizinisches und nicht-medizinisches Cannabis legalisiert und ein nationales System samt klinischer Leitlinien aufgebaut. Trotzdem ist die Herstellung von Cannabisrezepturen durch Apotheken dort eingeschränkt und in einzelnen Provinzen sogar verboten — also genau das Gegenteil des deutschen, niederländischen und slowenischen Wegs.
Australien liefert das schärfste Beispiel für die Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit. 2021 wurde dort ein Zulassungsweg für niedrig dosiertes CBD geschaffen, das Apotheken ohne Rezept abgeben dürfen. Bis heute ist kein einziges Produkt dafür zugelassen worden. Die meisten Cannabisarzneimittel erreichen australische Patienten über Sonderzugangsverfahren statt über reguläre Zulassungen. Ein Weg, der auf dem Papier existiert und praktisch nichts liefert — ein Muster, das europäische Regulierer kennen sollten, bevor sie dasselbe bauen.
Die Zwei-Milligramm-Frage, über die im Laden niemand spricht
Eine Zahl in der Übersichtsarbeit verdient mehr Aufmerksamkeit, als sie bekommt. Die EFSA hat einen vorläufigen sicheren Aufnahmewert für CBD von etwa 0,0275 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag vorgeschlagen — für einen 70 Kilogramm schweren Erwachsenen rund zwei Milligramm täglich. Viele Öle im Handel empfehlen ein Vielfaches davon.
Dieser Wert ist vorläufig und beschreibt offene Unsicherheit, nicht nachgewiesenen Schaden. Aber er ist der Grund, warum das Novel-Food-Verfahren stockt — und damit auch der Grund, warum das BfR CBD-Lebensmittel in Deutschland als nicht verkehrsfähig einstuft. Wer angesichts solcher Zahlen wissen will, was von der Wirkung überhaupt belegt ist, findet in unserer Auswertung einer 30-Tage-Studie zu CBD und THC bei Angstzuständen ein realistisches Bild davon, wie unterschiedlich die Ergebnisse je nach Darreichungsform und Cannabinoidprofil ausfallen.
Was diese Arbeit zeigt — und was nicht
Zur Ehrlichkeit gehört die Methode. Es handelt sich um eine narrative Übersichtsarbeit, nicht um eine systematische. Es gibt kein PRISMA-Flussdiagramm, keine formale Bewertung des Verzerrungsrisikos und keine Metaanalyse. Die Autoren haben ihre Quellen nach Relevanz ausgewählt und schreiben das auch so.
Dazu kommt die begrenzte Haltbarkeit. Der regulatorische Stand ist bis zum 3. August 2026 erfasst, und in diesem Feld kann ein einziges Dekret einen Markt binnen einer Woche umdrehen — Italien hat es gerade vorgemacht. Untersucht wurden neun Rechtsordnungen, nicht Europa als Ganzes. Und vor allem: Die Arbeit handelt von Regeln und Versorgungspraxis, nicht von Wirksamkeit. Sie beantwortet nicht, ob CBD bei einer bestimmten Erkrankung hilft. Sie beantwortet, wer im Fall der Fälle behandelt wird, wer die Qualität sichert und wer bezahlt — und dass diese Antwort in Europa noch immer vom Wohnort abhängt.
Häufige Fragen
Der Kauf als solcher ist nicht strafbar, die Rechtslage der Produkte ist aber uneinheitlich. CBD-haltige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sind nach Einschätzung des BfR derzeit nicht verkehrsfähig, weil die europaweit erforderliche Novel-Food-Zulassung fehlt und das Verfahren ruht. Kosmetika mit CBD dürfen unter den EU-Kosmetikvorgaben verkauft werden. Entscheidend sind THC-Gehalt, Aufmachung und Zweckbestimmung — und sobald ein Anbieter eine heilende Wirkung verspricht, kommt zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz ins Spiel.
Weil es als einziges gereinigtes CBD-Präparat eine EU-weite Zulassung besitzt, und zwar für eng definierte Anwendungsgebiete: bestimmte schwere Epilepsieformen im Kindesalter und tuberöse Sklerose. Daneben existiert mit Sativex ein zugelassenes Kombinationspräparat aus THC und CBD gegen MS-Spastik. Alles, was als CBD-Öl oder Kapsel im Handel ist, hat diese Prüfung auf Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit nie durchlaufen.
Nach dem in der Übersichtsarbeit beschriebenen Modell kann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für cannabisbasierte Therapien übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kasse vorher zugestimmt hat. Genau diese Erstattungsmöglichkeit unterscheidet Deutschland von den Niederlanden, wo Patienten überwiegend selbst zahlen. Die Details richten sich nach dem Einzelfall und der ärztlichen Begründung.
Nicht im arzneimittelrechtlichen Sinn. Die Autoren betonen ausdrücklich, dass Konsumprodukte nicht nach denselben pharmazeutischen Maßstäben für Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit bewertet werden wie zugelassene Arzneimittel. Sie fordern rückverfolgbare Lieferketten, Analysezertifikate und regelmäßige Kontrollen auf Pestizide, Schwermetalle und Zusatzstoffe — woraus folgt, dass all das bislang nicht selbstverständlich ist.
Haftungsausschluss
Dieser Beitrag ist journalistische Berichterstattung über veröffentlichte wissenschaftliche und regulatorische Literatur und stellt weder eine medizinische noch eine rechtliche Beratung dar. Er empfiehlt keine Anwendung von Cannabis- oder CBD-Produkten und ist nicht geeignet, Behandlungsentscheidungen zu begründen. Cannabinoide können Wechselwirkungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln haben; wer ihre Anwendung erwägt, sollte dies mit einer Ärztin, einem Arzt oder in der Apotheke besprechen. Die Rechtslage zu Cannabis und CBD unterscheidet sich erheblich zwischen den Ländern und ändert sich häufig — prüfen Sie die aktuell geltenden Vorschriften an Ihrem Wohnort, bevor Sie handeln.