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Cheech und Chong Cannabis

Cheech und Chong eröffnen einen Cannabis-Laden – und Washington verbietet gerade ihr Bestseller-Produkt

Am Samstagvormittag schneiden in einem Städtchen mit ein paar tausend Einwohnern im US-Bundesstaat Maine zwei Komiker das Band durch, die vor fünfzig Jahren mit einem Joint von der Größe eines Baguettes berühmt wurden. Die Lokalzeitung Bangor Daily News berichtete diese Woche, dass Cheech and Chong’s Dispensoria in Milo von 10 bis 19 Uhr eröffnet – mit Verlosungen, Gewinnspielen und einer strikten Alterskontrolle ab 21 Jahren.

Der Witz schreibt sich von selbst. Darunter liegt allerdings eine der merkwürdigsten Geschichten der aktuellen US-Drogenpolitik, und sie hat mit Nostalgie fast nichts zu tun. In derselben Woche veröffentlichte die Muttergesellschaft der Marke in Los Angeles eine Stellungnahme, in der sie einen überparteilichen Gesetzentwurf im US-Kongress unterstützt. Kein Gag, keine PR-Nummer, sondern eine politische Positionierung – mit Geschäftsführer, Präsident und einem „Chief Beverage Officer“, die alle ernsthaft zitiert werden.

Um zu verstehen, warum zwei Kiffer-Ikonen inzwischen klingen wie ein Wirtschaftsverband, muss man wissen: In den USA existieren derzeit zwei vollständig getrennte Cannabis-Industrien nebeneinander. Und eine davon soll am 12. November abgeschaltet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Cheech and Chong’s Dispensoria eröffnet an diesem Wochenende in Milo, Maine, und erweitert damit ein Lizenznetzwerk, das bereits Dutzende Läden in den USA umfasst. Die Marke besitzt die meisten dieser Geschäfte gar nicht, sie vermietet lediglich ihren Namen. Parallel dazu unterstützt das Unternehmen hinter der Marke den Lawful Hemp Protection Act – einen überparteilichen Gesetzentwurf der Abgeordneten Angie Craig und Andy Barr, der das US-Hanfrecht neu ordnen soll, bevor am 12. November 2026 ein faktisches Verbot der meisten hanfbasierten THC-Produkte greift. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Der Laden in Maine verkauft bundesstaatlich lizenziertes Marihuana und ist von der Frist nicht betroffen, während das schnell wachsende Getränkegeschäft des Konzerns direkt im Feuer steht. In Deutschland wäre ein solcher Laden aus zwei voneinander unabhängigen Gründen unzulässig – dazu später mehr. Und der Promi-Bonus schützt vor gar nichts: Das eigene Geschäft des Duos in Portland, Maine, überlebte gerade einmal dreizehn Monate.

Eine Pflanze, zwei Rechtswelten

Der Punkt, den außerhalb der Branche kaum jemand kennt: In den USA ist Cannabis rechtlich zweigeteilt – nicht chemisch, sondern rechnerisch.

Die sogenannte Farm Bill von 2018 legalisierte „Hanf“, definiert als Cannabis sativa mit höchstens 0,3 Prozent Delta-9-THC bezogen auf die Trockenmasse. Dieser Wert war für Faser- und Samenpflanzen gedacht. Nicht bedacht wurde, dass ein Prozentwert der Trockenmasse überhaupt nichts darüber aussagt, wie viel THC am Ende im fertigen Produkt landet. Eine Dose Limonade besteht größtenteils aus Wasser. Man kann zehn Milligramm THC hineingeben und liegt gewichtsbezogen immer noch komfortabel unter 0,3 Prozent.

Aus dieser Lücke – im Fachjargon „hemp loophole“ – entstand ein kompletter Parallelmarkt: hanfbasiertes Delta-8, THCA-Blüten, Gummibärchen und vor allem niedrig dosierte THC-Getränke. Verkauft wird das nicht in lizenzierten Fachgeschäften, sondern in Spirituosenläden, Tankstellen und in manchen Bundesstaaten sogar in Brauereien. Der Markt für hanfbasierte Cannabinoide wird inzwischen regelmäßig mit über 28 Milliarden Dollar Verbrauchernachfrage beziffert.

Das „andere“ Cannabis – staatlich lizenziertes Marihuana, wie es in Milo verkauft wird – funktioniert dagegen völlig anders: Lizenzpflicht, lückenlose Warenverfolgung, Alterskontrolle, Verbrauchsteuern und keinerlei Handel über Bundesstaatsgrenzen hinweg.

Zwei Produkte, häufig dasselbe Molekül, zwei komplett verschiedene Regelwerke.

Der 12. November: Das Datum, das die Branche rot markiert hat

Der Kongress hat reagiert. Im Agrarhaushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2026, das Ende vergangenen Jahres unterzeichnet wurde, definierten die Abgeordneten Hanf neu – nicht mehr über den Prozentanteil an der Trockenmasse, sondern über das Gesamt-THC pro Verpackungseinheit. Die Obergrenze liegt bei 0,4 Milligramm. Zur Einordnung: Ein typisches Hanfgetränk enthält fünf bis zehn Milligramm pro Dose. Nach dem neuen Maßstab wird praktisch die gesamte Kategorie zur kontrollierten Substanz.

Die Regelung bekam eine Zündschnur von einem Jahr. Sie läuft am 12. November 2026 ab.

Das erklärt die eigentümliche Stimmung der Branche in diesem Jahr: Der Absatz von Hanfgetränken ist unter dem Verbotsdruck sogar gestiegen. Verbraucher legen Vorräte an, Großhändler sichern sich ab, alle warten auf den Kongress.

Warum zwei Komiker plötzlich klingen wie ein Lobbyverband

Am 22. Juli brachten die Abgeordnete Angie Craig (Demokraten, Minnesota), ranghöchste Demokratin im Agrarausschuss des Repräsentantenhauses, und der Abgeordnete Andy Barr (Republikaner, Kentucky) den Lawful Hemp Protection Act ein. Kentucky hatte nach dem Niedergang des Tabakanbaus stark auf Hanf gesetzt.

Der Entwurf verteidigt die Gesetzeslücke nicht, er ersetzt sie durch Regulierung: Anhebung der THC-Schwelle auf ein Prozent der Trockenmasse, bundesweite Altersgrenze von 21 Jahren, Verbot kinderaffiner Werbung sowie einheitliche Vorgaben für Analytik, Kennzeichnung, Verpackung, Herstellung und Rohstoffherkunft. Hinzu kämen neue Abgaben. Kurz gesagt: Hanf-THC soll ungefähr so behandelt werden wie Alkohol, statt es entweder zu ignorieren oder wegzuverbieten.

Cheech and Chong’s Global Holding Co. stellte sich sofort dahinter. Geschäftsführer Jonathan Black argumentierte, sichere Produkte und klare Regeln seien keine Frage des politischen Lagers – „Das sollte kein parteipolitisches Thema sein“, sagte er. Unternehmenspräsident Brandon Harshbarger verwies auf Landwirte, die gesät, und Gründer, die ihre Ersparnisse in Produktionsanlagen gesteckt haben. Und der Getränkechef des Hauses formulierte das mittlerweile zentrale Argument der Branche: Ein Verbot beseitige nicht die Nachfrage, sondern die Laboranalytik, die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit – und treibe Konsumenten in einen unregulierten Markt.

Ob man das überzeugend oder eigennützig findet: Es ist eine bemerkenswerte Rollenumkehr. Männer, die früher wegen Cannabis verhaftet wurden, bitten Washington heute um Compliance-Standards. Genau diesen Weg – vom Outlaw zum Marktteilnehmer – hat die gesamte Branche zurückgelegt. Deshalb tauchen Komiker, Rapper und Schauspieler inzwischen regelmäßig in Regulierungsdebatten auf; die Popkultur ist selbst zum Wirtschaftszweig geworden, wie zuletzt auch das Cannabis-Aufbauspiel von Jay and Silent Bob auf der Comic-Con zeigte.

Ein ehrlicher Vorbehalt gehört dazu: Der Entwurf ist keine Universalrettung. Juristen weisen bereits darauf hin, dass hochprozentige THCA-Blüten – ein erheblicher Teil des heutigen Marktes – durch das Raster fallen dürften. Und die Erfolgsaussichten sind offen. Eine überparteiliche Einbringung ist noch keine Verabschiedung, und der Kalender ist knapp.

Was das für Deutschland bedeutet: „Dispensoria“ wäre hier gleich doppelt unzulässig

Für deutsche Leserinnen und Leser ist die interessanteste Erkenntnis nicht das amerikanische Verbot, sondern der Vergleich.

Ein Laden wie der in Milo könnte in Deutschland nicht existieren – und zwar aus zwei getrennten Gründen. Erstens gibt es hierzulande schlicht keinen legalen Einzelhandel für Genusscannabis. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt seit dem 1. April 2024 Besitz und Eigenanbau für Erwachsene, seit dem 1. Juli 2024 zusätzlich nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen mit höchstens 500 Mitgliedern. Verkauf an Laufkundschaft ist nicht vorgesehen. Zweitens – und das ist der Punkt, den fast alle übersehen – untersagt das KCanG Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen. Ein Geschäftsmodell, das im Kern aus der Vermietung eines berühmten Markennamens besteht, ist in diesem Rahmen strukturell unmöglich. Nicht schwierig, sondern unmöglich.

Deutschland hat, anders gesagt, das exakt umgekehrte Problem der USA. Die Amerikaner haben einen riesigen, kaum regulierten Konsumgütermarkt entstehen lassen und versuchen nun, ihn per Stichtag abzuschalten. Deutschland hat den Konsum entkriminalisiert, aber gar keinen Markt aufgebaut – weshalb der Eigenanbau für viele die praktikabelste Option bleibt, mit allen Qualitäts- und Schwarzmarktfragen, die daran hängen.

Auch bei den Getränken verläuft die Grenze anders. Berauschende Hanfgetränke sind in Deutschland keine legale Warenkategorie; der US-Trick über die Trockenmasse funktioniert im EU-Recht nicht in dieser Form. Für Industriehanf gilt in der EU seit 2023 ein THC-Grenzwert von 0,3 Prozent auf dem Feld – das ist eine Anbauvorgabe, keine Erlaubnis für psychoaktive Fertigprodukte. CBD-Extrakte in Lebensmitteln und Getränken gelten zudem als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung und sind in der EU nicht zugelassen; das Bundesinstitut für Risikobewertung verweist regelmäßig auf offene Fragen zur Datenlage. Hinzu kommt das Heilmittelwerbegesetz, das gesundheitsbezogene Heilversprechen für solche Produkte untersagt. Das heißt nicht, dass in Deutschland kein Markt entsteht: Prognosen sehen Cannabisgetränke hierzulande langfristig als Milliardenkategorie, allerdings unter grundsätzlich anderen Voraussetzungen als in Minnesota oder Texas.

Und ein weiterer Parallelbefund lohnt die Aufmerksamkeit: Während Washington den Hanfsektor zusammenstreicht, diskutiert Berlin Verschärfungen im Medizinalbereich. Nach Stand der laufenden Beratungen liegt ein Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes mit Telemedizin- und Versandbeschränkungen für medizinische Cannabisblüten im Gesundheitsausschuss und ist noch nicht beschlossen; am KCanG selbst plant die Koalition dagegen keine Rücknahme. In beiden Ländern gilt dasselbe Muster: Reguliert wird nachträglich – genau dort, wo der Markt am schnellsten gewachsen ist.

Der Promi-Bonus verpufft schneller als gedacht

Nun der unangenehmere Teil der Geschichte.

Cheech and Chong’s Dispensoria ist ein Lizenzgeschäft. Die Marke stellt Namen, Bildwelt und enormen Wiedererkennungswert zur Verfügung; betrieben werden die Läden in der Regel von unabhängigen Unternehmern. Das ist kapitalschonend und skaliert schnell – aber einzelne Standorte verschwinden ebenso schnell wieder.

Das Duo hat das in Maine bereits erlebt. Der Laden in Portland eröffnete 2024 mit großem Getöse und schloss nach dreizehn Monaten.

Damit ist es in guter Gesellschaft. Die Filiale des Rappers Ice-T in Jersey City hielt sich keine zwölf Monate, ein von Mitgliedern des Wu-Tang Clan gestütztes Geschäft in Newark ebenfalls nicht. Das Muster ist stabil genug, um als Regel zu gelten: Ein berühmter Name liefert zuverlässig ein spektakuläres Eröffnungswochenende und danach fast nichts. Cannabis-Einzelhandel ist ein Margengeschäft, entschieden durch Lage, Miete, Lizenzkosten und die Zahl der Wettbewerber im Umkreis einer Viertelstunde Fahrzeit.

Maine ist dafür ein Lehrbuchfall. Der Bundesstaat zählt inzwischen rund 180 lizenzierte Verkaufsstellen, und jahrelanges Überangebot hat die Preise einbrechen lassen – der durchschnittliche Grammpreis für Blüten fiel von mittleren zweistelligen Dollarbeträgen in den Anfangsjahren auf heute etwa sechs Dollar. Die zuständige Landesbehörde benennt das Überangebot seit Jahren als zentrales Strukturproblem.

Das rückt die Eröffnung in Milo in ein anderes Licht. Ein Standort in einer Kleinstadt ist womöglich kein Abstieg gegenüber Portland, sondern die eigentliche Strategie: weniger Konkurrenz pro Kopf, günstigere Mieten und Kundschaft, die bislang weit fahren muss. Eine Marke, die keine Bekanntheit einkaufen muss, passt schlicht besser in einen dünnen Markt als in einen gesättigten.

Cheech Marin mit 80: Vom Polizeigriff zum Familienunternehmen

Ein letzter Aspekt schließt den Kreis. Cheech Marin wurde am 13. Juli 80 Jahre alt.

Der Mann, dessen Karriere darauf beruhte, wegen Cannabis Ärger mit der Polizei zu bekommen, hat die vergangenen zwei Jahrzehnte als Synchronsprecher in Disney-Filmen, als Kinderbuchautor, als Musiker und als Gründer eines Museums für Chicano-Kunst verbracht. Das Cannabisgeschäft ist längst Familiensache: Seine Tochter Jasmine verantwortet als Art Director das Erscheinungsbild der hauseigenen Marke, sein Sohn Joey leitet dort den operativen Betrieb.

Dieser Bogen – von der Verhaftung über die Produktlinie bis zur Nachfolgeplanung – ist die amerikanische Cannabisgeschichte im Kleinformat. Er erklärt auch, warum der November-Termin so hart einschlägt. Das ist keine Gegenkultur mehr. Das sind Gehaltsabrechnungen.

Worauf jetzt zu achten ist

Drei Dinge entscheiden, ob die Eröffnung in Milo in einem Jahr als kluger Schachzug oder als Fußnote gelesen wird. Erstens, ob der Kongress vor dem 12. November handelt – und ob eine Lösung früh genug kommt für Unternehmen, die Bestellungen Monate im Voraus disponieren müssen. Zweitens, ob Hanfgetränke in irgendeiner regulierten Form überleben, denn dort und nicht bei den Blüten liegt das eigentliche Wachstum der Marke. Drittens, ob Läden in Kleinstädten der Rechnung entkommen, die den Standort in Portland erledigt hat.

Für den Moment bekommt Maine einen Cannabis-Laden mit einem berühmten Namen über der Tür. Das Interessante passiert 1.000 Kilometer entfernt, in einem Ausschusssaal.

Häufige Fragen

Könnte es einen Cheech-und-Chong-Laden auch in Deutschland geben?

Nach derzeitiger Rechtslage nicht. Das Konsumcannabisgesetz sieht keinen gewerblichen Einzelhandel für Genusscannabis vor – legal sind Eigenanbau im gesetzlich definierten Rahmen und die Mitgliedschaft in einer nicht-gewerblichen Anbauvereinigung. Unabhängig davon untersagt das Gesetz Werbung und Sponsoring in diesem Bereich, was ein markenlizenzbasiertes Filialkonzept auch dann ausschließen würde, wenn es Fachgeschäfte gäbe. Medizinisches Cannabis läuft in Deutschland über ärztliche Verschreibung und Apotheken und ist ein davon getrennter Kanal.

Betrifft das US-Hanfverbot ab November den neuen Laden in Maine?

Direkt nicht. Das Geschäft in Milo arbeitet im bundesstaatlich lizenzierten Marihuana-Programm von Maine, das eigenen Landesregeln folgt und von der Neudefinition auf Bundesebene nicht erfasst wird. Die Frist zum 12. November zielt auf hanfbasierte THC-Produkte, die außerhalb dieses Systems verkauft werden – Getränke, Gummis, Vapes und Blüten in Spirituosengeschäften, Tankstellen und Head-Shops. Paradoxerweise könnte ein Bundesverbot einen Teil der Kundschaft sogar in lizenzierte Läden wie diesen zurückführen.

Gibt es in Deutschland legale THC-Getränke wie in den USA?

Nein, jedenfalls nicht in der amerikanischen Form. Berauschende Hanfgetränke sind hier keine zugelassene Produktkategorie, und die US-Konstruktion über den Trockenmasse-Prozentsatz greift im EU-Recht nicht in dieser Weise. CBD-haltige Lebensmittel und Getränke gelten in der EU zudem als neuartige Lebensmittel ohne Zulassung, und gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind gesetzlich stark eingeschränkt. Produkte, die in Minnesota im Getränkeregal stehen, wären in einem deutschen Supermarkt nicht verkehrsfähig.

Worin unterscheiden sich Hanf-THC und Marihuana-THC überhaupt?

Chemisch oft in nichts. Delta-9-THC ist Delta-9-THC, unabhängig davon, aus welcher Pflanze es stammt. Der Unterschied ist rein rechtlich und rechnerisch: Hanf wird über einen THC-Schwellenwert definiert, weshalb Produkte, die diesen Wert gewichtsbezogen unterschreiten und trotzdem eine spürbare Dosis liefern, jahrelang außerhalb des Cannabis-Regelwerks verkauft werden konnten. Genau diese Diskrepanz versuchen die Novemberregelung und der Lawful Hemp Protection Act zu beseitigen – nur in entgegengesetzte Richtungen.

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und der allgemeinen Aufklärung. Er stellt keine Rechts-, Medizin- oder Anlageberatung dar und ist keine Aufforderung zum Erwerb, Anbau oder Konsum von Cannabis- oder Hanfprodukten. Es werden keine Heilversprechen oder gesundheitsbezogenen Wirkaussagen getroffen. Die Rechtslage unterscheidet sich erheblich zwischen Staaten, Bundesstaaten und Kommunen und kann sich kurzfristig ändern; die hier beschriebenen US-Regelungen befinden sich ausdrücklich im Gesetzgebungsverfahren. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an qualifizierte juristische oder medizinische Fachleute und prüfen Sie die jeweils geltenden Vorschriften in Ihrer Region.

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