Seit der Teillegalisierung wird in deutschen Praxen häufiger über Cannabis gesprochen, und Schlafstörungen gehören zu den Gründen, die Patientinnen und Patienten dabei am häufigsten nennen — gleich nach chronischen Schmerzen. Der Gedanke liegt nahe: Schlafmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine und Z-Substanzen machen abhängig, die wirksamste Behandlung der Insomnie ist eine kognitive Verhaltenstherapie, und auf einen Therapieplatz wartet man in Deutschland oft Monate. In diese Lücke ist Cannabis gerückt — getragen von vielen persönlichen Berichten und erstaunlich wenig belastbarer Forschung.
Jetzt hat die strengste Instanz der evidenzbasierten Medizin nachgerechnet. Der Cochrane-Review zu medizinischem Cannabis bei Insomnie, veröffentlicht am 13. Oktober 2026 in der Cochrane Database of Systematic Reviews, kommt zu dem Schluss: Die vorhandenen Studien sind zu klein, zu kurz und zu uneinheitlich, um die Frage überhaupt zu beantworten. Geleitet wurde die Arbeit von Lucia B. Varela und Luis I. Garegnani am Cochrane Associate Centre des Hospital Italiano de Buenos Aires gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der University of Manitoba; sie folgt einem im April 2025 registrierten Protokoll, in dem vorab festgelegt wurde, wonach gesucht wird.
Das Wichtigste in Kürze
Neun randomisierte Studien mit insgesamt 537 Erwachsenen zwischen 18 und 76 Jahren wurden ausgewertet. Medizinisches Cannabis hat demnach möglicherweise keinen oder kaum einen klinisch bedeutsamen Effekt auf Schlafqualität, Gesamtschlafdauer und Tagesbefinden. Für die Lebensqualität zeigte sich ein möglicher Vorteil, allerdings mit sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit der Evidenz. Unerwünschte Wirkungen traten unter Cannabis etwas häufiger auf als unter Placebo. Entscheidend ist die Lesart: Das ist kein Nachweis der Unwirksamkeit, sondern das Eingeständnis, dass die Datenlage keine verlässliche Aussage in die eine oder andere Richtung erlaubt. Die längste Studie lief zwölf Wochen — über die Anwendung über Monate oder Jahre sagt dieser Evidenzkörper schlicht nichts.
Was tatsächlich untersucht wurde
Die neun Studien haben nicht „Cannabis“ getestet, sondern eine heterogene Sammlung pharmazeutischer Zubereitungen. Eingesetzt wurden Tetrahydrocannabinol (THC) allein, Cannabidiol (CBD) allein und Kombinationen beider Stoffe in unterschiedlichen Verhältnissen. Die Darreichungsformen waren Öle, Kapseln und ein Gel.
Bemerkenswert ist, was in dieser Liste fehlt. Niemand hat in diesen Studien geraucht. Es gab keine Blüten aus der Apotheke, keine Vaporisatoren, keine hochkonzentrierten Extrakte zum Selbstdosieren. Jedes Produkt war eine kontrolliert hergestellte, kontrolliert dosierte Zubereitung. Für die Blüten, die in Deutschland nach dem MedCanG den weitaus größten Teil der Verordnungen ausmachen, lässt sich aus diesem Review also nichts ableiten.
Aus demselben Grund liefert der Review auch keine Dosisempfehlung. Wer eine Zahl sucht — so und so viele Milligramm THC, dieses oder jenes CBD-Verhältnis, so lange vor dem Zubettgehen —, findet sie nicht, und der ehrliche Grund dafür ist, dass die Studien zu unterschiedlich waren, um daraus ein Dosissignal zu gewinnen. Verschiedene Cannabinoide, verschiedene Verhältnisse, verschiedene Applikationswege und verschiedene Messinstrumente in neun kleinen Studien ergeben Ergebnisse, die sich nicht sinnvoll stapeln lassen. Genau diese Vielfalt nennen die Autoren selbst als einen Grund für die niedrige Vertrauenswürdigkeit.
Die Zahlen hinter dem Urteil
Acht der neun Studien verglichen medizinisches Cannabis mit Placebo. Eine verglich es mit Amitriptylin, einem älteren Antidepressivum, das auch in Deutschland niedrig dosiert off label zur Schlafförderung eingesetzt wird.
Beim wichtigsten Endpunkt — Schlafqualität und Zufriedenheit mit dem Schlaf — fanden sieben Studien mit 374 Teilnehmenden kaum einen Unterschied zu Placebo. Bei der Gesamtschlafdauer zeigten sechs Studien mit 194 Teilnehmenden dasselbe Bild. Beim Tagesbefinden, also bei Müdigkeit, Konzentrationsproblemen und Gereiztheit, kamen fünf Studien mit 144 Teilnehmenden ebenfalls zu keinem bedeutsamen Effekt.
Bewegt hat sich allein die Lebensqualität: Drei Studien mit zusammen 95 Teilnehmenden deuteten auf eine Verbesserung hin. Diese Aussage stufte das Team allerdings als sehr unsicher ein — in der Cochrane-Terminologie heißt das, der wahre Effekt könnte deutlich anders aussehen als gemessen. Ein positives Signal aus 95 Personen in drei Kleinststudien ist eine Hypothese, kein Befund.
Nebenwirkungen und eine ungewöhnliche Rechnung
Drei Studien mit 98 Teilnehmenden berichteten über unerwünschte Wirkungen. Die Zahlen lohnen eine genaue Betrachtung, weil sie keine einfache Gegenüberstellung zweier Gruppen sind: 37 Personen hatten unerwünschte Wirkungen unter medizinischem Cannabis, keine einzige unter Placebo, 14 Personen hatten sie sowohl in der Cannabis- als auch in der Placebophase, und 47 Personen hatten in keiner der beiden Phasen welche. Dass dieselbe Person in mehreren Bedingungen auftaucht, liegt an Cross-over-Designs, bei denen Teilnehmende nacheinander beide Behandlungen erhalten.
Die Beschwerden selbst waren die bekannten: Mundtrockenheit, Schwindel, Gedächtnisprobleme, gesteigerter Appetit, Müdigkeit, bei manchen auch Angst und innere Unruhe. Cochrane weist darauf hin, dass solche Effekte bei medizinischem Cannabis indikationsübergreifend bis zu 80 Prozent der Anwendenden betreffen können. Gefährlich sind sie selten. Harmlos sind sie für einen älteren Menschen, der nachts aufsteht, ebenfalls nicht.
Warum die Evidenz als schwach eingestuft wird
Cochrane zählt nicht einfach Studien aus. Jeder Befund bekommt eine Vertrauenswürdigkeitsstufe, und hier lag sie durchgehend bei niedrig bis sehr niedrig. Vier Gründe dafür: Die meisten Studien schlossen weniger als fünfzig Personen ein. Die meisten dauerten wenige Wochen, die längste zwölf — bei einer Erkrankung, die häufig chronisch verläuft, und bei einem Wirkstoff, für dessen sedierende Wirkung eine Toleranzentwicklung gut dokumentiert ist. Die Produkte und Messmethoden waren zu unterschiedlich für eine belastbare Zusammenfassung. Und viele Studien schlossen ältere Menschen sowie Personen mit Begleiterkrankungen aus — also genau jene Gruppen, in denen Insomnie am häufigsten vorkommt. Positiv fällt auf, dass mehr Frauen als Männer eingeschlossen wurden, was in diesem Forschungsfeld unüblich ist.
Die Recherche berücksichtigt Literatur bis zum 5. April 2025 aus CENTRAL, MEDLINE, Embase, Global Index Medicus und zwei Studienregistern. Eine zweckgebundene Finanzierung gab es nicht, kein kommerzieller Sponsor hatte also ein Interesse am Ergebnis.
Seniorautor Luis Garegnani fasste es in der Mitteilung von Cochrane so zusammen: „The evidence is too weak and uncertain to draw firm conclusions.“ Seine Koautorinnen betonten die Gegenrichtung: Dass Cannabis bei Insomnie nicht wirkt, ist damit ebenfalls nicht belegt.
Was das für den deutschen Rechtsrahmen bedeutet
Für Deutschland hat dieser Befund eine sehr konkrete Konsequenz, und sie betrifft weniger die Verordnung als die Kommunikation.
Seit dem Medizinal-Cannabisgesetz ist medizinisches Cannabis kein Betäubungsmittel mehr im Sinne des BtMG, sondern unterliegt einem eigenen Regime; verschrieben wird auf normalem Rezept, und die Zahl der Verordnungen ist entsprechend gestiegen. Eine arzneimittelrechtliche Zulassung für die Indikation Insomnie existiert dadurch aber nicht. Cannabisblüten und -extrakte werden in Deutschland überwiegend als Rezepturarzneimittel abgegeben, die nach GMP-Standards hergestellt und importiert werden — eine Qualitätsanforderung an das Produkt, keine Wirksamkeitsaussage zur Indikation.
Genau hier wird der Cochrane-Review praktisch relevant. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung mit Heilversprechen, und wer medizinisches Cannabis als Schlafmittel bewirbt, bewegt sich auf einer Evidenzgrundlage, die nach dieser Auswertung keine Wirksamkeitsbehauptung trägt. Für Telemedizin-Anbieter und Plattformen, die Cannabis bei Schlafstörungen vermarkten, ist das kein akademisches Detail, sondern ein rechtliches Risiko.
Eine getrennte Baustelle ist CBD als Konsumprodukt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat wiederholt auf Unsicherheiten bei Sicherheit und Dosierung hingewiesen, und auf EU-Ebene gilt CBD weiterhin als neuartiges Lebensmittel mit laufender Sicherheitsbewertung durch die EFSA. Frei verkäufliche CBD-Produkte sind damit weder als Arzneimittel zugelassen noch als Lebensmittel abschließend bewertet — und der Cochrane-Review bietet ihnen keinerlei Rückendeckung als Einschlafhilfe.
Wie dünn die klinische Basis in der Cannabismedizin insgesamt ist, zeigt sich auch anderswo: Eine Übersichtsarbeit zu Cannabinoiden bei Schmerzen durch rheumatoide Arthritis sichtete 593 Treffer und fand eine einzige randomisierte Studie. Beim Produkt selbst kommt Unsicherheit hinzu: Eine Untersuchung von 186 in Europa verkauften CBD-Ölen ergab, dass rund die Hälfte nicht dem Etikett entsprach. Einen Überblick über den Forschungsstand zu Cannabidiol bietet unser wissenschaftlicher CBD-Leitfaden.
Häufige Fragen
Sagt der Cochrane-Review, dass Cannabis bei Schlafstörungen nicht wirkt?
Nein. Er sagt, dass die vorliegenden Studien zu klein, zu kurz und zu uneinheitlich sind, um die Wirksamkeit zu beurteilen. Fehlende Evidenz und erwiesene Unwirksamkeit sind zwei verschiedene Dinge, und hier liegt der erste Fall vor.
Welche Cannabisprodukte wurden in den Studien eingesetzt?
Pharmazeutische Zubereitungen mit THC, CBD oder Kombinationen, verabreicht als Öl, Kapsel oder Gel. Gerauchte oder verdampfte Blüten wurden in keiner der Studien untersucht.
Darf eine Ärztin in Deutschland Cannabis gegen Schlafstörungen verordnen?
Nach dem Medizinal-Cannabisgesetz ist eine Verordnung grundsätzlich nicht auf bestimmte Indikationen beschränkt, die Entscheidung liegt in der Therapiefreiheit der behandelnden Ärztin. Eine arzneimittelrechtliche Zulassung für Insomnie gibt es jedoch nicht, die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung folgt eigenen Regeln, und Werbung mit einem Wirkversprechen bei Schlafstörungen wäre nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig.
Wie lange wurden die Teilnehmenden beobachtet?
In den meisten Studien wenige Wochen, in der längsten zwölf Wochen. Zur Langzeitwirkung, zur Toleranzentwicklung und zur Langzeitsicherheit liefert dieser Evidenzkörper keine Daten.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag ist Wissenschaftsjournalismus über eine veröffentlichte Übersichtsarbeit und dient ausschließlich der Information. Er stellt keine medizinische Beratung dar, ist keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung eines Stoffes und darf nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung herangezogen werden. Für medizinisches Cannabis, Cannabis zum Eigenkonsum und CBD-Produkte gelten in Deutschland jeweils unterschiedliche rechtliche Regelungen, die sich zudem ändern können. Schlafstörungen können Symptom einer behandlungsbedürftigen körperlichen oder psychischen Erkrankung sein. Wer eine Behandlung beginnen, ändern oder beenden möchte, sollte dies mit einer Ärztin oder einem Arzt besprechen.